Ihr Eintrag wurde wegen eines schlecht verfassten Eintrages abgelehnt. Gründe können dafür sein: Zu kurzer Text (mindestens 500 Zeichen sind Pflicht) Suchmaschinen können Seiten mit zu wenig Text nicht zuordenen und geben diesen Seiten zu wenig Relevanz.
Lösung: Verfassen Sie einen einzigartigen Text, mit mindestens 500 Zeichen und konzentrieren sich auf ein Thema. Je länger der Text ist desto mehr Aufrufe durch Suchmaschinen sind möglich. Sie dürfern bis zu 4000 Zeichen nutzen, was ein ganzes Blatt Papier bei einer Schriftgröße von 12 entspricht.
Belangloser Text: Sie haben einen Text verfasst, der zu allgemein und belanglos ist. Verwenden Sie keine Informationen, die sich schnell ändern können z.B. Preise, Termine etc.
Benutzen Sie keine Aufzählungen von Suchbegriffen. Schreiben Sie komplette Sätze und verwenden die entsprechenden Worte in einem Kontext.
Verwendung von HTML Tags: Es dürfen keine HTML Tags zum Beispiel für Formatierungen z.B. <b></b> oder Links etc. verwendet werden. Diese werden nicht umgesetzt und als reiner Text dargestellt.
Verwendung von übertriebener GROßSCHREIBUNG: Schreiben Sie die Worte so wie sie nach der deutschen Rechtschreibung auch in einem Duden stehen.
Der häufigste Grund für Ablehnungen von Einträgen ist sogenannter "Doppelter Content". Das bedeutet, der gleiche Text befindet sich noch mit einer hohen Übereinstimmung auf anderen Webseiten im Internet.
Mit einer speziellen Software kann "Doppelter Content" aufgespürt werden. Suchmaschinen werten bei doppeltem Content die entsprechenden Seiten ab, so das Sie nicht in den Suchergebnissen gefunden werden.
Lösung: Wenn Sie es nicht schaffen gerade mal einen Text von mindestens 500 Zeichen für Ihre Webseite zu verfassen, sollten Sie sich über die Ziele und Aufgaben Ihrer Webseite und den Nutzen für den Besucher klar werden.
Das hilft oft, einen besseren und einzigartigen Eintragstext zu verfassen. Schreiben Sie nun einen Eintragstext bei dem der Leser sofort erkennen kann worum es sich bei Ihrer Webseite handelt und welche Vorteile er durch einen Besuch der Webseite hat.
Der Eintragungstext darf nach der Freischaltung beim Webkatalog Oxxu.de auf keiner anderen Webseite mehr verwendet werden. Es würde so wieder doppelter Content im Internet entstehen und bei einer Überprüfung der Einträge eventuell zu einer Löschung des Eintrages kommen.